Verkaufs- und Lieferbedingungen
      Superior Sportartikel   Vertriebs-GmbH
    1. Allgemeines
      Diese Verkaufs- und   Lieferbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen der   Superior Sportartikel Vertriebs-GmbH und deren Käufer. Abweichende   Vereinbarungen, in welcher Form auch immer, sind nur dann verbindlich, wenn sie   von uns schriftlich bestätigt werden.
      Der Käufer verzichtet ausdrücklich im   Geschäftsverkehr mit uns, eigene allgemeine Geschäftsbedingungen   anzuwenden.
      Bestellungen erlangen ihre Gültigkeit mit Unterschrift des   Käufers, spätestens jedoch mit Zusendung der Auftragsbestätigungen bzw. mit der   Lieferung. Der Käufer ist ausdrücklich damit einverstanden, dass wir technische   Verbesserungen, insbesondere Farbabweichungen, sowie sonstige, dem Käufer   zumutbare Änderungen und Abweichungen von den in den Katalogen und Muster   dargestellten Modellen und Angaben vornehmen. Eine solche Vorgangsweise durch   uns berechtigt den Käufer also weder zu Gewährleistungs- noch zu   Schadenersatzansprüchen.
    2. Preis
      Maßgebend ist der am Tag der   Lieferung gültige Preis außer bei Rückstandslieferungen. Wir behalten uns vor,   unsere Waren mit unverbindlichen Preisempfehlungen zu versehen.
    3. Lieferung, Gefahrenübergang
      Der Versand   der Ware erfolgt nach Wahl von uns ab Lager auf Rechnung und Gefahr des   Empfängers. Lieferungen mit einem Warenwert von mehr als €500 netto sowie   Rückstandslieferungen und Magazinabos werden frei geliefert. Mindestbestellwert   sind €100, darunter fallen €5  Bearbeitungsgebühr für Minderlieferungen an. Die   Kosten für Fracht und Verpackung unter €500 gliedern sich wie folgt: bis   €100…€5, bis €200…€7,50, bis €300…€9,99, bis €500…€12,50.  
      Sämtliche Kosten   für eine ausdrückliche gewünschte andere Versandart als die von uns vorgesehene   übernimmt der Käufer (Empfänger).
      Kommt der Käufer mit einer fälligen Zahlung   in Rückstand oder tritt in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen eine   wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, von dem noch nicht   erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder für die weitere Belieferung   Vorkasse zu verlangen, ohne dass es einer vorherigen Nachfrist bedarf. Zu   Teillieferungen sind wir berechtigt.
    4. Lieferfristen
      Die Lieferfrist beginnt   mit dem Datum der Bestellung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten, deren   Kenntnis für die Ausführung der Bestellung erforderlich ist.
  Überschreiten   wir eine Lieferfrist, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, nachdem er   uns durch Einschreiben fruchtlos eine Nachfrist von 4 Wochen gesetzt hat.   Schadenersatzansprüche wegen Verzugs oder nachträglicher objektiver   Unmöglichkeiten der Lieferung sind – außer bei Vorsatz oder groß fahrlässigem   Handeln – ausgeschlossen.
    5. Zahlung
      Wir gewährleisten bei Zahlung   per Bankeinzug innerhalb von 
      10 Tagen nach Rechnungsdatum 3% Skonto
      30   Tagen nach Rechnungsdatum netto Kassa.
      Ansonsten Nachnahme. 
      Wechselzahlungen bedürfen unserer Zustimmung.
      Die Gutschrift von Schecks   und Wechseln erfolgt vorbehaltlich der Einlösung und mit Wertstellungen des   Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen. Sämtliche damit in Zusammenhang   stehende Spesen sind vom Käufer umgehend nach Erhalt der entsprechenden   Belastungsnote zu bezahlen.
      Die Aufrechnung von Forderungen des Käufers mit   Ansprüchen von uns gegen den Käufer ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung   unsererseits zulässig.
    6. Zahlungsverzug
      Bei Zahlungsverzug   verpflichtet sich der Käufer, die Verzugszinsen (2 Prozent über dem ortsüblichen   Kontokorrentkreditsatz  p.a.) sowie Rahmen- und Inkassospesen, auch solche eines   Inkassobüros, sowie sämtliche Kosten, die durch Inanspruchnahme von   Rechtsberatern erwachsen, zu bezahlen.
    7. Eigentumsvorbehalt
      Wir behalten uns das   Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises   vor. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle folgenden Lieferungen an   den Käufer. Unsere Eigentumsrechte erlöschen erst, wenn sämtliche fällige und   noch nicht fällige Verbindlichkeiten des Käufers uns gegenüber erfüllt   sind.
      Bei Zahlung mittels Wechsel oder Schecks gilt die Bezahlung erst mit   Einlösung als erfolgt.
      Der Käufer ist verpflichtet, uns über die   Benachrichtigung unseres Eigentums (Pfändung, Sicherstellung u. dgl.)   unverzüglich zu informieren.
      Eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt   stehenden Waren ist dem Käufer nur im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebes   gestattet. Der Käufer tritt den erzielten Erlös an der von uns unter   Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller   unserer Forderungen gegenüber dem Käufer an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung   an. Wir sind berechtigt diese Abtretung offen zu legen. Auf Verlangen erteilt   uns der Käufer zur Durchsetzung unserer Rechte gegen seine Abnehmer die   erforderlichen Auskünfte und händigt uns die nötigen Unterlagen aus.
    8. Gewährleistung
      Erkennbare Mängel sind   uns spätestens innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich spezifiziert   anzuzeigen.
      Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung zu rügen. 
      Mangelhafte Ware ist auf unsere Anforderung mit dem Originallieferschein   oder dessen Kopie an uns einzusenden oder nach unseren Anweisungen zu verwenden   und wird in angemessener Frist auf unsere Kosten nachgebessert oder nach unserer   Wahl ersetzt. Der Käufer verzichtet auf darüber hinausgehende   Gewährleistungsansprüche, Reklamationen berechtigen den Käufer nicht zur   Zurückhaltung des Kaufpreises.
    9. Reklamationen
      Reklamationen werden nur   nach vorheriger schriftlicher Anmeldung angenommen.
    10. Schadenersatz
      Schadenersatzansprüche   wegen Verzuges oder Unmöglichkeit der Lieferungen sind – außer bei Vorsatz oder   grob fahrlässigem Handeln – ebenso ausgeschlossen wie wegen Mangelschäden soweit   nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen anderes vorsehen.
    11. Auflösung des Kaufvertrages
      Wird der   Vertrag aus dem Verschulden des Käufers (Kunden) aufgelöst, so kann der   Verkäufer (Lieferant oder Superior Sportartikel Vertriebs-GmbH ) vom Käufer   (Kunden) als Ersatz des Nichterfüllungsanspruches einen pauschalen   Schadenersatzbetrag in Höhe von 30% des Nettoverkaufspreises (der   Nettobestellsumme) beanspruchen.
    12. Weiterverkauf, Vertragsstrafe
      Der   Käufer darf keine Waren exportieren. Der Verkauf von Waren, die von uns   geliefert wurden, ist ausschließlich an Endverbraucher gestattet.
      Bei Abgabe   an Wiederverkäufer sind wir berechtigt, vom Käufer für jeden vertragswidrig   verkauften Artikel eine Vertragsstrafe in Höhe des erzielten Verkaufspreises,   mindestens aber in der Höhe des Abgabepreises zu verlangen, von bestätigten   Aufträgen zurückzutreten und den Käufer von weiterer Belieferung auszuschließen.   Sollte die festgelegte Vertragsstrafe den für uns entstandenen Schaden aus   vertragswidrigem Weiterverkauf nicht decken, sind wir berechtigt dem Käufer   gegenüber auch darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche geltend zu   machen.
    13. Standortbezug
      Dem Käufer ist   untersagt, die von uns gelieferte Ware an einem anderen Standort als an jenem in   der gegenständlichen Bestellung angeführten Standort zu verkaufen. Sollte der   Käufer über mehrere Standorte verfügen und beabsichtigten die von uns gelieferte   Ware an einem anderen, als dem vertraglich vereinbarten Standort zum Verkauf   anzubieten, so hat der Käufer zuvor von uns die schriftliche Zustimmung zu einer   solchen Vorgangsweise einzuholen.
      Verletzungen dieser Standortbezugsregelung   berechtigen uns zur Geltendmachung einer verschuldungabhängigen Vertragsstrafe   in Höhe des dreifachen Nettobetrages der Gesamtbestellung des Käufers,   mindestens aber in der Höhe von € 10.000 pro Anlassfall. Darüber hinaus sind wir   in einem solchen Fall berechtigt, von bestätigten und nicht ausgelieferten   Aufträgen zurückzutreten und den Käufer von jeder weiteren Belieferung   auszuschließen. Sollte die festgelegte Vertragsstrafe den für uns entstandenen   Schaden aus der Verletzung der Standortbezugsregelung nicht vollständig decken,   sind wir berechtigt, dem Käufer gegenüber auch darüber hinausgehende   Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
    14. Rechtswahl, Gerichtsstand
      Für   allfällige Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich österreichisches Recht. 
      Gerichtsstand ist Wien.